Eng verknüpft mit der öffentlichen Auseinandersetzung um die Nutzung der Kernenergie ist die Diskussion um das Thema Endlagerung. Verantwortlich für diese Aufgabe ist der Bund. Für 90 Prozent der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfallmenge ist diese Frage bereits gelöst. Sie werden künftig in Schacht Konrad eingelagert. Das ehemalige Eisenerzbergwerk wurde Anfang 2007 nach einem geordneten Planfeststellungsverfahren als Endlager genehmigt.
Offen ist, wie mit den restlichen zehn Prozent verfahren werden soll, bei denen es sich um hochradioaktive, wärmeentwickelnde Abfälle (HAW) aus kerntechnischen Anlagen handelt. Sie enthalten ca. 99 Prozent der gesamten Radioaktivität.
Bereits Mitte der 70er Jahre wurde der Salzstock im niedersächsischen Gorleben als möglicher Endlagerstandort für HAW identifiziert.
Nachdem die Eignung von Salzformationen als Endlager bereits Mitte der 60er Jahre wissenschaftlich belegt worden war, führte der Bund 1975 erste Erkundungsarbeiten durch. Ab 1976 untersuchte das Land Niedersachsen entsprechende Standorte in vier Phasen:
In einem ersten Schritt wurden zunächst 140 Salzstöcke auf ihr Fassungsvolumen hin begutachtet. Insgesamt 23 dieser Standorte erwiesen sich als groß genug für ein Endlager; sie wurden in Phase 2 intensiven Untersuchungen unterzogen.
In die Bewertung flossen unter anderem Kriterien wie Tiefenlage, Bevölkerungsdichte und konkurrierende Nutzungsansprüche ein. 13 Salzstöcke kamen nach dieser Beurteilung in die engere Wahl.
Sie wurden in Phase 3 auf Basis eines umfassenden Kriterienkatalogs untersucht. Mithilfe eines Punktesystems wurden dabei beispielsweise Aspekte wie Erdbebengefährdung oder Flugverkehrsdichte bewertet.
Auf dieser Grundlage kamen die vier Standorte Wahn, Lichtenhorst, Höfer und Gorleben in die engere Wahl. Sie wurden in Phase 4 weiteren ausführlichen Prüfungen unterzogen.
Unter anderem wegen seiner Ausdehnung und seiner Tiefenlage von 300 bis 3.500 Metern fiel die Wahl im Februar 1977 schließlich auf den Salzstock Gorleben. Diese Entscheidung fiel in Kooperation des Bundes mit dem Land Niedersachsen und wurde durch öffentliche Anhörungen flankiert.
Von 2000 bis 2010 ruhte die Erkundung des Salzstockes aufgrund des von der rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2000 im Zuge des Beschlusses zum Kernenergieausstieg verhängten Moratoriums, das am 1. Oktober 2010 ausgelaufen ist. Die schwarz-gelbe Bundesregierung wird nun die Erkundung ergebnisoffen fortsetzen.
In einem mehrstufigen Verfahren wird ergebnisoffen geprüft, ob Gorleben als Endlager geeignet ist und die weiteren notwendigen Erkundungsarbeiten ausgeführt werden sollen. Das Verfahren wird einem Peer Review durch unabhängige internationale Experten unterzogen. Bestätigt sich die Eignung, ist der nächste Schritt ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren. Ab 2030 könnte ein Endlager im Salzstock Gorleben in Betrieb genommen werden und damit die sichere und dauerhafte Einlagerung aller anfallenden hochradioaktiven Abfälle beginnen.
Häufig gestellte Fragen
Bei wem liegt die Zuständigkeit für die Endlagerung in Deutschland?
Nach dem Atomgesetz ist in Deutschland für die Endlagerung radioaktiver Abfälle der Bund verantwortlich. Innerhalb der Bundesregierung liegt die Zuständigkeit für die Standortfestlegung, die Planung, die anlagenbezogene Forschung und Entwicklung, die Erkundung und Errichtung, den Betrieb sowie die Stilllegung von Endlagern für radioaktive Abfälle beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem ihm nachgeordneten Bundesamt für Strahlenschutz. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist zuständig für die Kernenergiewirtschaft und die grundlagenorientierte Forschung. Ihm nachgeordnet ist die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, die wesentliche geowissenschaftliche Fragestellungen bearbeitet.
Wie viel kostet die Endlagerung und wer bezahlt das?
Für die Endlagerung gilt das Verursacherprinzip. Das heißt, dass die Verursacher der Abfälle für die Kosten von Errichtung, Betrieb und Verschluss eines Endlagers aufkommen müssen. Abfallverursacher sind Forschung, Medizin und Industrie sowie Energieversorgungsunternehmen.
Die bisher getätigten Investitionen für Gorleben belaufen sich auf circa 1,6 Milliarden Euro. Über 90 Prozent des Betrages haben allein die Energieversorgungsunternehmen gezahlt. Auch von den zukünftigen Investitions- und Betriebskosten werden etwa 90 Prozent von den Energieversorgungsunternehmen getragen. Die vielfach vorgetragene Behauptung, der Staat subventioniere die Endlagerung, ist daher unzutreffend.
Wie sieht es mit der Langzeitsicherheit aus? Könnte es nicht sein, dass die Gletscher der nächsten Eiszeit radioaktive Abfälle freilegen?
Mit der Endlagerung in tiefen geologischen Formationen wird ein Weg gewählt, bei dem die langfristige Sicherheit des Endlagers auf der Stabilität der geologischen Barriere beruht - ohne dass dazu eine Nachsorge durch menschliches Handeln erforderlich ist. Das Endlagerkonzept sieht daher vor, dass die Abfälle in einer Tiefe von rund 900 Metern eingelagert werden.
Die Prozesse, die während einer Eiszeit ablaufen, sind aus der Vergangenheit bekannt: Eine Beeinflussung des sehr tief gelegenen Einlagerungsbereichs, der bereits 250 Millionen Jahre existiert, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für zukünftige oberflächennahe Ereignisse, wie zum Beispiel Eisüberdeckungen oder Gletscherwanderungen, bis in über eine Million Jahre in die Zukunft. Entsprechende Nachweise müssen vor Inbetriebnahme des Endlagers erbracht werden.
Ist Gorleben mit Asse II vergleichbar?
Nein! Die Vorkommnisse in der Schachtanlage Asse II sind auf Gorleben als potenzielles Endlager nicht übertragbar. Asse II ist ein ehemaliges Salzgewinnungsbergwerk, in dem später Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für die Endlagerung in Salzformationen durchgeführt wurden. Rund 55 Jahre intensiver Salzbergbau haben in Asse II riesige Hohlräume entstehen lassen: Die Steinsalzbarriere wurde zerstört und eine Struktur, vergleichbar einem groben Schwamm, ist entstanden. Im Gegensatz dazu ist der Salzstock Gorleben "unverritzt". Das bedeutet, dass zu keiner Zeit Salzbergbau betrieben wurde. Künstliche Hohlräume entstanden im Rahmen der bisherigen Erkundung lediglich im minimal notwendigen Umfang, um die Gebirgsstruktur im Salz nicht unnötig zu schwächen. Die neu zu schaffenden Hohlräume werden aufgrund der geltenden Sicherheitskriterien von allen Seiten mit einer ausreichend mächtigen Steinsalzschicht umgeben sein und nach Abschluss der Einlagerung mit Steinsalz verfüllt.
Mit Schacht Konrad gibt es doch bereits ein Endlager. Wieso wird ein zweites überhaupt erkundet?
Bei nuklearen Abfällen wird zwischen schwach- und mittelradioaktiven sowie hochradioaktiven Abfällen unterschieden. Wie auch andere Länder, setzt Deutschland ebenso auf die getrennte Endlagerung der Abfallarten. Das ist aus sicherheitstechnischen Gründen vorteilhaft, denn die zwei Abfallarten haben unterschiedliche Eigenschaften. Damit lassen sich die Sicherheitsanforderungen der beiden Endlager optimal an die jeweiligen Abfallerfordernisse anpassen. Der Salzstock Gorleben ist als potenzielles Endlager für hochradioaktive Abfälle besonders geeignet, da im Salz die Wärme gut abgeleitet werden kann. In Schacht Konrad werden zukünftig schwach- und mittelradioaktive Abfälle entsorgt, die eine vernachlässigbare Wärmentwicklung aufweisen. Die Inbetriebnahme ist nach Beendigung der laufenden Umarbeiten für das Jahr 2019 geplant.