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Zwischenlagerung

November 2012


Der Schutz von Mensch und Umwelt hat absolute Priorität. Das Konzept der Zwischenlagerung sieht deshalb vor, den sicheren Einschluss und die Rückhaltung der radioaktiven Stoffe sowie die erforderliche Abschirmung der ionisierenden Strahlung zu gewährleisten. Zentraler Baustein des Sicherheitskonzepts sind die stabilen und dichten Spezialbehälter: Sie dienen nicht nur zum Transport abgebrannter Brennelemente sowie radioaktiver Abfälle, sondern auch zu deren sicherer Aufbewahrung. Ihre Abschirmung ist so ausgelegt, dass man sich auch in unmittelbarer Nähe zum Behälter gefahrlos aufhalten kann. Darüber hinaus tragen die Auslegung der Lagergebäude und deren technische Einrichtungen zur Sicherheit bei der Zwischenlagerung bei.

Ergänzt wird das Schutzkonzept zudem um administrative Vorkehrungen. Die vorschriftsmäßige und ständige Überwachung der Zwischenlagerung durch den Betreiber und die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden gewährleisten so größtmögliche Sicherheit - jederzeit!


Castor-Behälter - Beispiel eines Spezialbehälters für den Transport und die Lagerung von radioaktiven Stoffen im Transportbehälterlager Gorleben
Castor-Behälter - Beispiel eines Spezialbehälters für den Transport und die Lagerung von radioaktiven Stoffen im Transportbehälterlager Gorleben

Strahlenexposition weit unter Grenzwert

Die zusätzliche Strahlenexposition für Mensch und Umwelt in der Umgebung eines Zwischenlagers liegt deutlich unter den gesetzlichen Grenzwerten. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Zwischenlager vollständig gefüllt wäre. Hielte sich ein Mensch das ganze Jahr über in unmittelbarer Nähe des Sicherungszauns zum Kraftwerksgelände auf, so entspräche die Strahlenexposition nur einem Bruchteil der durchschnittlichen natürlichen Strahlenbelastung, der jeder Mensch in Deutschland ausgesetzt ist.


Aufbewahrung radioaktiver Abfälle

Lagerhalle

In Deutschland befinden sich derzeit rund zwei Drittel der radioaktiven Abfälle in den Zwischenlagern der Forschungszentren Karlsruhe und Jülich und somit in der Verantwortung des Bundes.

Die Aufbewahrung radioaktiver Abfälle muss nach dem Atomrecht genehmigt werden. Über die Anträge entscheiden je nach Abfallart das Bundesamt für Strahlenschutz oder die jeweils zuständigen Landesbehörden.

Sie erteilen nach umfangreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen die Genehmigungen zur Aufbewahrung. Baugenehmigungen für Lagergebäude werden nach den entsprechenden Landesbauordnungen beantragt und erteilt.


Landessammelstellen für schwach- und mittelradioaktive Abfälle

Die Bundesländer sind verpflichtet, für die in ihrem Gebiet anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Medizin, Forschung und Industrie Landessammelstellen einzurichten.

Insgesamt existieren zwölf Landessammelstellen, die entweder vom Land selbst, im Verbund oder von einem privaten Unternehmen - im Auftrag des jeweiligen Bundeslandes - betrieben werden. Uneingeschränkt rechtlich verantwortlich bleiben in jedem Fall aber die Bundesländer.


Zwischenlagerung für hochradioaktive Abfälle

Zwischenlager

Die Kernkraftwerke betreibenden Unternehmen sind verpflichtet, Zwischenlager zu errichten. Bis zur Bereitstellung eines Endlagers durch den Bund werden in den Standort-Zwischenlagern abgebrannte Brennelemente sicher eingelagert.

Kernkraftwerke werden jährlich zur Routineüberprüfung abgeschaltet (Revision). Bis zu einem Drittel der bestrahlten Brennelemente werden in dieser Phase dem Reaktorkern entnommen. Da sie noch Wärme abgeben, verbleiben sie zum Abkühlen zunächst in einem mit Wasser gefüllten Becken innerhalb der Anlage. Erst wenn die Radioaktivität hinreichend abgeklungen ist, findet die Beladung in die Spezialbehälter statt.

War der Transport abgebrannter Brennelemente zur Wiederaufarbeitung bis 1. Juli 2005 nach Frankreich und England noch erlaubt (bis 1994 sogar gesetzlich vorgeschrieben), so ist dieser seit dem Stichtag per Gesetz verboten.


Zentrales Zwischenlager Gorleben

Die zentralen Zwischenlager in Ahaus und Gorleben sind seit Anfang der neunziger Jahre in Betrieb und verfügen über eine Lagerkapazität von je 420 Großbehältern.

Gorleben verfügt als einziges deutsches Zwischenlager über eine Genehmigung zur Aufbewahrung hochradioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung abgebrannter deutscher Brennelemente. In diese Anlage, die von der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH betrieben wird, wurden und werden in den nächsten Jahren 130 Behälter mit je 28 Stahlzylindern, in denen sich der in Glasblöcke eingeschmolzene und verschweißte Abfall befindet, gebracht. 

In Ahaus sind zurzeit weniger als 15 Prozent der verfügbaren Lagerkapazität mit abgebrannten Brennelementen aus Kernkraftwerken, insbesondere aus dem stillgelegten Hochtemperaturreaktor, belegt. Seit dem 1. Juli 2005 werden keine weiteren Brennelemente aus Kernkraftwerken mehr eingelagert. Zukünftig sollen zeitlich begrenzt auch schwach- und mittelradioaktive Abfälle und Reststoffe aus der Wiederaufarbeitung und dem Betrieb von Kernkraftwerken eingelagert werden.

Die seit 30. Juni 2005 anfallenden ausgedienten Brennelemente werden in Zwischenlagern an den Kraftwerksstandorten aufbewahrt. In den Standort-Zwischenlagern für bestrahlte Brennelemente werden ausschließlich die beim Betrieb des jeweiligen Kernkraftwerks anfallenden bestrahlten Brennelemente gelagert. Die Standort-Zwischenlager stehen in unmittelbarer Nähe zum Kernkraftwerk und werden in der Regel unabhängig vom Kernkraftwerk betrieben. Für den Transport werden keine öffentlichen Verkehrswege beansprucht. Die Verweildauer eines Behälters im Standort-Zwischenlager ist auf maximal 40 Jahre begrenzt. Sobald ein Endlager für diese Abfälle zur Verfügung steht, werden auch sie dorthin transportiert.


Video der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH: Film "Der Castor kommt..." (2011)


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