
Der Betrieb der Kernkraftwerke unterliegt strengen Haftungsregelungen
Juni 2008
Das deutsche Rückstellungssystem für die Kernenergie stand bereits mehrmals auf dem Prüfstand, und es wurde regelmäßig bestätigt - von der deutschen Bundesregierung, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Gericht Erster Instanz sowie jüngst auch vom Europäischen Gerichtshof.