Berlin, 24.03.2017
Aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums des EURATOM-Vertrages am 25. März
2017 erklärt der Präsident des DAtF, Dr. Ralf Güldner: „EURATOM ist seit
Jahrzehnten ein europäischer Erfolg. Die Kerntechnik und damit die
Aufgaben die die Europäische Atomgemeinschaft erfüllt, sind für
Deutschland dauerhaft wichtig, auch nach Ende der Stromerzeugung aus
Kernenergie. So werden Spaltstoffüberwachung und einheitliche Regelungen
beim Strahlenschutz auch bei medizinischen Anwendungen gewährleistet.
Zudem werden wesentliche Vorgaben zu Endlagerung und Anlagensicherheit
gemacht und weiter entwickelt. Dabei bietet EURATOM Deutschland überall
die Möglichkeit, die Regeln mit zu bestimmen.“
EURATOM ist auf
die friedliche Nutzung der Kernenergie in allen Aspekten und den Schutz
vor damit verbundenen Gefahren gerichtet. Es besteht ein einheitliches
System des Strahlenschutzes, das kontinuierlich fortgeschrieben wird.
Eine bedeutende Aufgabe ist die Überwachung, dass spaltbare Materialien
nicht abgezweigt und verbreitet werden. Hier bestehen eigenständige
Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten, denen jeder, der mit Spaltstoffen
umgeht, unterworfen ist. Ebenso erfolgt die Versorgung mit
Kernbrennstoffen für Leistungs- und Forschungsreaktoren sowie andere
Forschungsanwendungen nach EURATOM-Regeln und wird von der Euratom
Supply Agency (ESA) beaufsichtigt, die auch das Eigentum an diesen
Materialien hat.
Zum Hintergrund: Am 25. März 1957 wurden die
Römischen Verträge unterzeichnet, mit denen die Europäische
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft
(EURATOM) gegründet wurden. Während der EWG-Vertrag mit seinem breiten
Themenspektrum sukzessive vertieft und in die heutigen Verträge der
Europäischen Union überführt wurde, war der EURATOM-Vertrag als
sektoraler Vertrag nach dem Vorbild des EGKS-Vertrags von Anfang an von
der Gemeinschaftsmethode geprägt, mit starken europäischen Institutionen
sowie einheitlichen und verbindlichen Regelungen.
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